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Breitbandinitiative

 
 

Gemeinde
Markt Hohenfels
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie
 
1. Zieldefinition
a. Der Markt Hohenfels führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikati-onsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definier-ten Bedarfsgebiet anzubieten.
b. Zeitgleich führt der Markt Hohenfels ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breit-bandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentli-chem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breit-bandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.
 
2. Unterversorgungssituation
Der Markt Hohenfels (Einwohner: 2170 Landkreis Neumarkt i.d.Opf.) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile Hohenfels, Großbissendorf, Raitenbuch, Lauf, Gunzenhof, Hausraitenbuch, Stetten, Hitzendorf, Unterwahrberg, Granswang mit folgenden Einwohnerzahlen: 1787.
Der Markt Hohenfels hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite www.markt-hohefels.de eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten Markt Hohenfels, Herrn Hirschmann (reiner.hirschmann@markt-hohenfels.de) angefordert werden.
 
3. Zieldefinition
Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Bedarfsanalyse besteht für das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Markstetten, mit dem Hauptort Markstetten, für mindestens drei Gewerbebetriebe ein erhöhter Bedarf. Danach ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate von mindestens 16 Mbit/s im Download und von mindestens 2.048 kbit/s im Upload bedarfsgerecht. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 16 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
 
4. Anforderungen
Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload 3
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
5. Besonderheiten im Auswahlverfahren
a. Bewertungskriterien
- Erschließungsgrad
- Höhe der Endkundenpreise
- Zuschussbedarf
- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
b. Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt.
 
c. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. Ausnahmen nach Nummer 6.4.2 der Breitbandrichtlinie sind zu begründen.
d. Netzbetrieb
Der Netzbetrieb ist für mindestens 5 Jahre aufrecht zu erhalten.
6. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
7. Fristen
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 9. Mai 2011 beim Breitbandpaten des Marktes Hohenfels eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 9. Mai 2011 beim Breitbandpaten des Marktes Hohenfels eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
8. Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate Herr Hirschmann, Markt Hohenfels, Pfarrer-Ertl-Platz 3, 92366 Hohenfels, Tel 09471/9401-22, email: reiner.hirschmann@markt-hohenfels.de
 
Bernhard Graf
Erster Bürgermeister

Breitband-Expose

 

 

 

 

 

 
 

 

 
 
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